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   BVerwG, 14.05.1969 - IV C 37.67   

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BVerwG, 14.05.1969 - IV C 37.67 (https://dejure.org/1969,1480)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1969 - IV C 37.67 (https://dejure.org/1969,1480)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - IV C 37.67 (https://dejure.org/1969,1480)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 98.65

    Bodenverkehrsgenehmigung für eine Auflassung im Außenbereich;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 37.67
    Das gilt noch um so mehr, als von einer bestimmten Größe an Vorhaben im Außenbereich überhaupt nur zugelassen werden dürfen, wenn eine entsprechende Bebauungsplanung vorangeht (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 98.65 - in DVBl. 1969, 359 [360]).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 37.67
    (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 -).
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 98.66

    Außerkraftsetzung des preußischen Gesetzes betreffend die Gründung neuer

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 37.67
    Seiner vom Berufungsgericht bejahten Fortgeltung steht, wie der erkennende Senat in seinen Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 98.66 - näher dargelegt hat, weder Art. 11 Abs. 1 GG bzw. das Freizügigkeitsgesetz hoch das Bundesbaugesetz oder sonstiges Bundesrecht entgegen.
  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 81.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - IV C 37.67
    Das Ansiedlungsgesetz gehört nicht dem Bundes-, sondern dem Landesrecht an (Urteil von 14. November 1957 - BVerwG I C 81.57 - [Buchholz 406.18, Ehem. Preußen § 17 AnsG Nr. 1]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 79.73

    Nicht bestehende Schuld - Klage aus Anerkenntnis - Öffentlich-rechtlicher Vertrag

    § 17 AnsG müsse mit Rücksicht auf den Gleichheitssatz so verstanden werden, daß er Vorhaben im Außenbereich nur dann mit Ansiedlungsleistungen belasten wolle, wenn die Änderung der Gemeindeverhältnisse gerade in der Außenbereichslage ihren Grund habe (zu vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 37.67 - Buchholz 406.11 § 186 BBauG Nr. 2).

    Dieser Vertrag leidet daran, daß, wie das Berufungsgericht im Anschluß an die Urteile des Senats vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 98.66 und BVerwG IV C 37.67 - (Buchholz 406.11 § 186 BBauG Nr. 2) annimmt, eine gesetzliche Leistungspflicht der Beklagten tatsächlich nicht bestand.

  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben

    § 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10. März 1970 - KAG - (GVOBl. S. 44), auf dem die Satzung der Beklagten vom 14. Juli 1970 beruht, hat für Schleswig-Holstein die früher ebenfalls zur Finanzierung kommunaler Folgeeinrichtungen erhobenen Ansiedlungsleistungen des § 17 des preußischen Ansiedlungsgesetzes vom 10. August 1904 abgelöst, die das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 98.66 und IV C 37.67 - (DVBl. 1970, 83 = Buchholz 406.11 § 186 Nr. 2 BBauG) zum Teil für gleichheitssatzwidrig angesehen hat.
  • BFH, 11.03.1976 - VIII R 212/73

    Ansiedlungsbeitrag - Gründung neuer Ansiedlungen - Gebäudeherstellungskosten -

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Mai 1969 IV C 37.67 (Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 83) entschieden, daß § 17 AnsG keine Grundlage biete, Ansiedlungsleistungen für Erschließungsfolgelasten zu erheben, die ausschließlich durch den mit der Ansiedlung verbundenen Bevölkerungszuwachs und nicht durch die Lage des Vorhabens im Außenbereich verursacht werden, und § 9 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein vom 10. März 1970 (Gesetzessammlung Schleswig-Holstein II 6640 -- 1), aufgrund dessen Ansiedlungsbeiträge erhoben werden, nachdem das Ansiedlungsgesetz außer Kraft gesetzt worden ist, stellt auf die Belegenheit des Grundstücks im Außenbereich nicht mehr ab.
  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 79.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben

    § 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10. März 1970 (GVOBl. S. 44) - KAG - und die darauf beruhende Satzung der Beklagten vom 3. Juli 1970, die die streitige Abgabenforderung stützen, haben für Schleswig-Holstein die früher ebenfalls zur Finanzierung kommunaler Folgeeinrichtungen erhobenen Ansiedlungsleistungen des § 17 des preußischen Ansiedlungsgesetzes vom 10. August 1904 abgelöst, die das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV G 98.66 und 37.67 - (DVBl. 1970, 83 = Buchholz 406.11 § 186 Nr. 2 BBauG) zum Teil für gleichheitssatzwidrig angesehen hat.
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